Rechtliche Seite
Frachtkosten, Verpackungen und Dienstleistungen sind nicht skontierfähig.
Verpackungsmaterialien gehen in das Eigentum des Käufers über. Die Bezeichnung „lose“ bedeutet grundsätzlich unverpackte Ware. Bei Lieferung im Big Bag sind die Kosten für den Big Bag und dessen Befüllung enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Unsere Angebote umfassen grundsätzlich die Lieferung der vereinbarten Materialien. Weitere Ausführungs-, Verlege- oder Bauleistungen sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Umrechnungsfaktoren, Gewichtsangaben, Bedarfsberechnungen und angenommene Ergiebigkeiten sind Richt- und Erfahrungswerte. Aufgrund natürlicher Materialschwankungen und unterschiedlicher Einbau- und Verarbeitungssituationen können die tatsächlichen Werte abweichen.
Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen sind grundsätzlich vollständig in der beauftragten Menge abzunehmen.
Soweit für die Fertigung Zeichnungen, Skizzen, Maße oder sonstige technische Angaben benötigt werden, sind diese vom Auftraggeber bereitzustellen. Die Erstellung entsprechender Fertigungs- oder Produktionszeichnungen durch die NORD-STEIN GmbH kann kostenpflichtiger Bestandteil des Auftrags sein.
Angegebene Lieferzeiten für Sonderanfertigungen beginnen grundsätzlich erst, wenn sämtliche erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen und die Bestellung von uns bestätigt wurde.
Gebrauchte beziehungsweise historische Natursteinprodukte, insbesondere Gebrauchtpflaster, entsprechen aufgrund ihres Alters und ihrer bisherigen Verwendung grundsätzlich nicht den Maß- und Qualitätsanforderungen neuer normierter Produkte.
Bei Gebrauchtpflaster ist mit einem Anteil von etwa 6 % an nicht verwendungsfähigem Material beziehungsweise Fremdkörpern zu rechnen. Ausbau-, Nutzungs- und Alterungsspuren sowie Asphaltanhaftungen oder vergleichbare Rückstände können vorhanden sein und sind bei historischen Materialien handelsüblich.
Wir empfehlen, historische Chargen vor Auftragserteilung vollständig oder in geeignetem Umfang vor Ort zu besichtigen.
Bei Abholung der Ware ist der Abholer beziehungsweise Fahrzeughalter oder Fahrzeugführer für die Einhaltung des zulässigen Ladegewichts sowie für die ordnungsgemäße und verkehrssichere Ladungssicherung verantwortlich.
Reine Baustofflieferungen stellen keine Bauleistungen im Sinne der Vorschriften über den Steuerabzug bei Bauleistungen dar. Ein Steuerabzug nach § 48 EStG ist bei reinen Materiallieferungen daher grundsätzlich nicht vorgesehen.
Für entsprechende Materialien kann die Einhaltung der ILO-Konvention Nr. 182 auf Wunsch durch die jeweils verfügbaren Nachweise beziehungsweise Erklärungen dokumentiert werden.
Bestimmte Zertifizierungen, Fair-Trade-Nachweise oder sonstige Herkunftsnachweise werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Naturstein ist ein Naturprodukt. Abweichungen in Farbe, Farbspiel, Struktur, Zeichnung, Körnung, Aderung, Poren, Einschlüssen und Oberflächenstruktur können innerhalb einer Gesteinsart und auch innerhalb einer einzelnen Charge auftreten.
Solche naturbedingten und handelsüblichen Abweichungen bleiben vorbehalten. Dies gilt auch für Veränderungen, die sich aufgrund natürlicher Alterung, Witterung oder mineralischer Bestandteile ergeben, einschließlich möglicher korrosionsbedingter Verfärbungen.
Natursteine können unterschiedliche Wasseraufnahmen aufweisen. Schwankungen können auch innerhalb desselben Gewinnungs- oder Produktionsvorkommens auftreten.
Daraus kann nach der Verlegung ein unterschiedliches oder unregelmäßiges Abtrocknungsverhalten innerhalb einer Fläche resultieren.
Handelsübliche Bezeichnungen wie Granit, Basalt oder Sandstein können im Natursteinhandel teilweise als übergeordnete beziehungsweise handelsübliche Materialbezeichnungen verwendet werden.
Bestimmte petrografische Eigenschaften oder Prüfwerte werden nur dann geschuldete Beschaffenheit, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Materialien, die von der NORD-STEIN GmbH unter der Handelsbezeichnung „Basalt“ geführt werden, sind nicht generell säurebeständig. Haarrisse können materialtypisch auftreten.
Bei Materialien wie Kandla-grey und Rivano-grau können aufgrund eisenhaltiger Mineralbestandteile Rost- beziehungsweise Oxidationsverfärbungen auftreten.
Travertin besitzt naturbedingt Hohlräume. Durch Nutzung und Bewitterung können weitere Hohlräume sichtbar werden. Frostbedingte Veränderungen können bei Feuchtigkeit in solchen Hohlräumen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Bei veredelten Sedimentgesteinen können sich dünne Oberflächenschichten lösen.
Bei spaltrauen Materialien wie Schiefer, Quarzit, Sandstein oder Porphyr sind Abspaltungen, Spaltabsätze und unterschiedliche Oberflächenhöhen gesteinstypisch.
Gelieferte Materialien sind nach Erhalt und vor der Verarbeitung auf die vereinbarten Eigenschaften, Menge, Ausführung und erkennbare Mängel zu prüfen.
Beanstandungen sind vor der Verarbeitung beziehungsweise dem Einbau anzuzeigen.
Wir empfehlen grundsätzlich, Natursteinprodukte durch einen entsprechend qualifizierten Fachbetrieb verarbeiten beziehungsweise verlegen zu lassen.
Bei Planung und Ausführung sind die für das jeweilige Vorhaben geltenden technischen Regeln, Normen, Merkblätter und Herstellervorgaben zu berücksichtigen.
Um Natursteinoberflächen langfristig zu erhalten, empfehlen wir eine materialgerechte Reinigung und Pflege.
Streu- und Auftausalze sollten auf Natursteinflächen grundsätzlich vermieden werden, soweit für das jeweilige Material keine ausdrückliche Freigabe besteht.